Die Fähigkeit ein Dokument beglaubigt zu übersetzen, haben diejenigen Übersetzer und Dolmetscher, die vom Präsidenten des jeweiligen Landgerichts oder Oberlandesgerichts beeidigt wurden.
Grundsätzlich muss es sich beim Übersetzer / Dolmetscher, um einen mit „staatlicher Anerkennung“ handeln. Die staatliche Anerkennung kann hauptsächlich in zwei Wegen erlangt werden: entweder durch eine staatliche Prüfung (uneinheitliche landesspezifische Regelung) oder durch Nachweise im Sinne eines Abschlusses des Hochschulstudiums in der jeweiligen Fremdsprache.
Es können Schriftstücke jeglicher Art beglaubigt übersetzt werden. Die meisten Dokumente, die beglaubigt übersetzt werden, sind:
– Urkunden
– Verträge
– Schriftsätze beim Gericht
– Registerauszüge
– Zeugnisse
Darüber hinaus werden auf Verlangen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts auch sonstige Dokumente übersetzt.
Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) regelt wie hoch eine Übersetzung oder ein Dolmetscherauftrag kosten darf. Die meisten Aufträge basieren jedoch auf einer vorher abgesprochenen Honorarbasis, sodass eine pauschale Aussage zur Höhe der Kosten einer Übersetzung nicht vorgenommen werden kann. Ein einseitiges Dokument, normal beschriftet, kann diesbezüglich zwischen 10-30 Euro kosten, MwSt exklusive.
Ob beeidigt, vereidigt oder ermächtigt – die Qualifikationen des Übersetzers dürften gleich sein, doch die Bezeichnung ist Ländersache und somit uneinheitlich geregelt. Gibt es beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen beeidigte Übersetzer, so werden die Übersetzer in Hessen, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg vom jeweiligen Präsidenten des Landgerichts ermächtigt. Im Saarland hingegen werden sie wiederrum vereidigt. Es steht mithin gleich welche Bezeichnung vergeben wird, zumal jede beglaubigte Übersetzung bundesweit anerkannt wird.
Übersetzen und Dolmetschen sind besondere Dienstleistungen, sowie eine herausfordernde Arbeit. Jeder Auftrag ist anders, sodass auch die Preisgestaltung variiert. Schauen wir näher, was den Preis beim Übersetzen und Dolmetschen ausmacht.
1. Sprachkenntnisse
Die Beherrschung einer Sprache auf professionellem Niveau bedeutet viele Jahre Aufwand, was auch eine kostspielige Investition bedeutet. Außerdem müssen die Sprachkenntnisse jederzeit aufrechtgehalten und verbessert werden.
2. Übersetzungs-Workshop
Es reicht nicht aus, eine Fremdsprache gut zu kennen, die Beherrschung von Übersetzungstechniken ist eine jahrelange intensive Übung.
3. Fachwissen
Übersetzer und Dolmetscher müssen in der Lage sein, sich in den von ihm übertragenen Bereichen reibungslos zu bewegen. Die Absolvierung spezieller Kurse, sowie eines Studiums in beiden Staaten gehört nicht zur Seltenheit.
4. Vorbereitung
Übersetzer und Dolmetscher müssen sich auf jeden Auftrag vorbereiten – sich mit der Branche, der Terminologie und den Konferenzmaterialien des Kunden vertraut machen. Dies kann mehr Zeit in Anspruch nehmen als das Übersetzen oder Dolmetschen selbst.
5. Verfügbarkeit
Selbst bei einem kurzen Auftrag reserviert der Dolmetscher den ganzen Tag für den Kunden: Ankunft, Rückkehr, Verlängerung der Sitzung. Der Dolmetscher setzt seine Verfügbarkeit unter allen Umständen voraus.
6. Dolmetschen
Die letzte Stufe, d.h. Simultan- oder Konsekutivdolmetschen.
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