Effektives Inkasso in Polen

Inkasso in Polen – SCHRITT FÜR SCHRITT

Die Eintreibung von Forderungen ist ein langwieriger Prozess, der jedoch in erster Linie mit der richtigen Entscheidung des Gläubigers beginnt, den Schuldner nicht vom Haken zu lassen und die Phase der Verfolgung seiner Forderungen einzuleiten. Wenn der Schuldner sich seinen Verpflichtungen entzieht, nicht ans Telefon geht, auf E-Mails oder Briefe nicht antwortet oder seine Forderung einfach bestreitet, lohnt es sich, ein Beitreibungsverfahren nach den allgemein geltenden Gesetzen einzuleiten. Es sei daran erinnert, dass nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und insbesondere nach Artikel 353 § 1 „eine Verpflichtung darin besteht, dass der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung verlangen kann und der Schuldner diese Leistung erbringen muss“.  Wir haben daher das Recht, für unsere Forderungen zu kämpfen.

Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen, Entscheidung über das Tätigwerden

Die Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen, wie sie im Folgenden dargestellt werden, kann sich aus einer Reihe von daraus resultierenden Arten von Verpflichtungen ergeben. Die häufigste ist die Forderung aus Dienstleistungsrechnungen. Das Inkasso erfolgt auch häufig aufgrund von Mietverträgen, mündlichen Verträgen, Darlehensverträgen, Lieferverträgen, es ergibt sich auch aus Vertragsstrafen oder z.B. aus der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung einer Verpflichtung oder Nichterfüllung eines Vertrages oder auch z.B. aus einem Arbeitsvertrag. Es ist zu erinnern, dass eine unnötige Verzögerung der Vollstreckung von Forderungen für den Gläubiger eine Reihe von Nachteilen mit sich bringen kann. So kann die Forderung im Laufe der Jahre verjähren, der Schuldner kann mehr Verpflichtungen gegenüber anderen Gläubigern haben, seine Zahlungsunfähigkeit wird sich verringern, und selbst bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels kann sich die Vollstreckung wegen reduzierten Vermögen des Schuldners als unwirksam erweisen.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Der erste geeignete Schritt auf dem Weg zur Beitreibung ist die so genannte gütliche Einigung, ein obligatorischer Weg, der einem ordentlichen Gerichtsverfahren vorausgeht. Wenn ein Schuldner nicht zahlen will, seine Schuld oder Zahlungsverpflichtung leugnet oder den Kontakt vermeidet, sollten wir ihn unverzüglich zur Zahlung auffordern. Eine vorprozessuale Zahlungsaufforderung sollte schriftlich erfolgen und die genaue Forderung des Gläubigers, den Grund für die Forderung, eine Frist für die Erfüllung der Verpflichtung und einen Beweis für die Forderung (z. B. eine Rechnung) enthalten. Eine Zahlungsaufforderung sollte sich durch ein hohes Maß an Formalismus auszeichnen. Wenn man also Zweifel daran hat, wie dieses Dokument aussehen soll, lohnt es sich, eine geeignete Anwaltskanzlei um Hilfe zu bitten. Nach den polnischen Rechtsvorschriften ist die gütliche Durchsetzung von Forderungen, die meist in Form einer vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung erfolgt, ein obligatorischer Schritt, der vor der Einreichung einer Klage und damit vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens eingeleitet und durchgeführt werden sollte. In Übereinstimmung mit Artikel 187 § 1(3)) der polnischen Zivilprozessordnung sollte die Klage Angaben darüber enthalten, „ob die Parteien einen Schlichtungsversuch oder ein anderes außergerichtliches Verfahren zur Beilegung des Rechtsstreits unternommen haben und, falls dies nicht geschehen ist, eine Erläuterung der Gründe, warum dies nicht geschehen ist“.

Gerichtsverfahren

               Wenn der Schuldner trotz der oben beschriebenen rechtlichen Schritte die Schuld immer noch nicht beglichen hat, sollte eine Klage verfasst und an das zuständige Gericht gerichtet werden, entweder durch Einreichung der Klageschrift in der Geschäftsstelle des Gerichts oder durch Übersendung der Klage per Einschreiben oder durch Nutzung der elektronischen Zahlungsabwicklung (in Polen EPU). Oftmals haben Privatpersonen, aber auch Unternehmer, wegen Einleitung eines Gerichtsverfahrens, Angst vor hohen Kosten, vor der Einleitung des Verfahrens, sind sich nicht sicher, ob sie den Prozess gewinnen können, und „vergeben“ daher oft unnötigerweise ihren Schuldnern. Der beste Weg, um herauszufinden, ob Ihr Anspruch in vollem Umfang gerechtfertigt ist, besteht darin, sich an eine Anwaltskanzlei zu wenden, die Sie auf klare, verständliche und vor allem sichere Weise durch das Gerichtsverfahren führen sollte. Denken Sie daran, dass die Klage in Polen ein Dokument mit strengen formalen Anforderungen ist, deren Nichteinhaltung zu einer gerichtlichen Aufforderung, die Mängel zu ergänzen, oder sogar zu einer Zurückweisung der Klage führen kann. Wenn Sie den Prozess gewinnen, erstattet Ihnen das Gericht in der Regel die Kosten des Gerichtsverfahrens sowie die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung und erhöht darüber hinaus die von Ihnen geltend gemachte Forderung um angemessene Zinsen.

Urteil

               Sobald die Klage bei Gericht eingegangen ist und wir uns erfolgreich durch den Rechtsstreit durchgekämpft haben, erlässt das zuständige Gericht ein Urteil. Ein Urteil allein reicht jedoch noch nicht aus, um die Vollstreckung gegen Ihren Schuldner einzuleiten. Um die Beitreibung seiner Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung einleiten zu können, muss das Urteil eine entsprechende Vollstreckungsklausel enthalten. Ist eine Vollstreckungsklausel nicht verbindlich erteilt worden, muss ein solcher Antrag bei dem Gericht gestellt werden, das das Urteil in unserer Sache erlassen hat. Das Gericht erteilt eine Vollstreckungsklausel für das endgültige Urteil.

Vollstreckungsverfahren

               Nachdem wir den oben genannten Weg beschritten haben, gehen wir mit dem Urteil mit Vollstreckungsklausel zu dem für den Gerichtsort zuständigen Gerichtsvollzieher. Nach dem Ausfüllen der entsprechenden Dokumente, wie z. B. des Antrags auf Einleitung der Zwangsvollstreckung, der Zahlung der angegebenen Gebühren, beginnt der Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung Ihrer Forderung. Wenn das Vollstreckungsverfahren für Sie schwer verständlich ist, ist es ratsam, das Verfahren von einer Anwaltskanzlei betreuen zu lassen.

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Referenzen

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