Erwerb einer Transportlizenz (Erlaubnis) in Deutschland

Wann brauchen Sie eine Erlaubnis für den Güterverkehr in Deutschland bzw. eine Gemeinschaftslizenz?

Jedes Unternehmen, das in Deutschland gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (einschließlich Anhängern, unabhängig davon, ob sie an Pkw oder Lkw angehängt sind) durchführt, ist verpflichtet, eine Transportlizenz zu erwerben, die von der zuständigen Verkehrsbehörde in Deutschland erteilt wird. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die deutschen Vorschriften allerdings einige Ausnahmen von der Genehmigungspflicht vorsehen, die allerdings nur für eine kleine Gruppe von Unternehmen relevant sein werden.

Im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr und der Kabotage ist zu beachten, dass ab dem 21. Mai 2022 bereits eine Gemeinschaftslizenz für die Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen erforderlich ist, deren zulässiges Gesamtgewicht 2,5 t übersteigt.

Welche Art von Lizenz ist erforderlich?

Es gibt zwei Arten von Lizenzen –

a) Erlaubnis für den Güterverkehr in Deutschland

b) die EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) für den Straßenverkehr in der gesamten Europäischen Union, einschließlich des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz

Es ist sinnvoller, gleich die entsprechende europäische Lizenz (Gemeinschaftslizenz) zu beantragen, da die Bedingungen und das Verfahren für die Erteilung der genannten Lizenzen ziemlich identisch sind und sich die Preise für die Anträge nur geringfügig unterscheiden – in der Regel ist die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz etwas teurer. Die Kosten für die Beantragung einer Transportlizenz variieren je nach Staat, in dem das Transportunternehmen seinen Sitz hat. Die Verwaltungsgebühr für die Beantragung der Erlaubnis beträgt etwa 250 bis 500 EUR, zuzüglich etwa 50 EUR für jede ausgestellte Abschrift der Erlaubnis. In Berlin beispielsweise belaufen sich die Verwaltungskosten für die Beantragung einer Gemeinschaftslizenz auf 300 EUR plus 55 EUR für jede Abschrift.

Die Preise für die Antragstellung variieren geringfügig, und die EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) hat natürlich einen großen Vorteil: Sie ist in der gesamten EU gültig.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Transportlizenz

Es gibt eine Reihe von Formalitäten, die mit dem Antrag auf Erteilung einer Transportlizenz erfüllt und bei der zuständigen Behörde eingereicht werden müssen. Der erste Schritt für den Unternehmer ist die Gründung einer eigenen Firma, eines Einzelunternehmens oder einer Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens in Deutschland. Aufgrund einer Reihe von Mechanismen und einer ordnungsgemäßen und nachhaltigen Geschäftsbeziehung in Deutschland entscheiden sich Unternehmen in der Regel für die Gründung einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der GmbH. Auf Steuerrecht spezialisierte Kanzleien – so auch unsere Kanzlei – beraten kompetent über die für das jeweilige Unternehmen am besten geeignete Form der Geschäftstätigkeit in Deutschland. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass das Unternehmen über einen geeigneten Firmensitz verfügen muss – hüten Sie sich vor allen Arten von virtuellen Büros und dem dortigen Firmensitz. Dies kann gefährlich sein, zum Beispiel aus steuerlicher Sicht, was sich später negativ auf das Antragsverfahren für eine Erlaubnis für den Güterverkehr auswirken kann. Die Behörden überwachen die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Strukturen in Deutschland weiterhin sehr genau. Unsere Kanzlei kann auch in diesem Bereich durch das Angebot und die Vermittlung geeigneter Räumlichkeiten helfen. Wir arbeiten mit einer Reihe von Logistikpartnern zusammen, die eine sichere und sehr günstige Möglichkeit bieten. Ein „ständiger“ und „echter“ Sitz ist unerlässlich.

Die bei der Beantragung einer Lizenz einzureichenden Unterlagen lassen sich in die folgenden Gruppen einteilen:

a) Dokumente über das Unternehmen – unter anderem ein Auszug aus dem Handelsregister

b) Nachweis einer „makellosen“ Vergangenheit als Unternehmer oder gesetzlicher Vertreter des Unternehmens (d. h. Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer) und als Verkehrsleiter – u. a. eine Bescheinigung über die Straffreiheit, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.

c) Nachweis eines ausreichenden Kapitals (Sicherheit) – die Höhe des Kapitals hängt von der Anzahl der eigenen Fahrzeuge ab. Das Kapital sollte mindestens 9.000 € für das erste Fahrzeug und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug betragen. Dazu kann in der Regel eine Bescheinigung eines Steuerberaters erforderlich sein.

d) Befähigungsnachweis – der Unternehmer selbst sollte ebenfalls im Besitz eines Befähigungsnachweises für den gewerblichen Güterverkehr sein. Verfügt der Unternehmer nicht über eine solche Bescheinigung, kann er einen so genannten  Verkehrsleiter beschäftigen oder beauftragen. Bescheinigungen aus der EU werden auch von den deutschen Behörden anerkannt.

e) Die Behörden können zusätzliche Dokumente verlangen

Anforderungen an den Verkehrsleiter (Transport)

Der Verkehrsleiter sollte nicht nur zertifiziert sein, sondern auch über eine reale Möglichkeit verfügen, das Unternehmen zu kontrollieren. Die Behörden prüfen die Entfernung zwischen dem Firmensitz und/oder dem Wohnsitz des Verkehrsleiters und dem Geschäftssitz oder dem Parkplatz des Unternehmens (die Entfernung sollte nicht mehr als 150 bis 200 km betragen). Der Verkehrsleiter darf auch nicht mehr als vier Verkehrsunternehmer und insgesamt 50 Fahrzeuge unter sich haben. Einige Behörden gehen sogar noch strenger mit diesen Zahlen um, wenn der Verkehrsleiter bereits ein Transportunternehmen unter seiner Kontrolle hat (z. B. in einem anderen Land), das Hunderte von Kilometern von seinem Wohnsitz oder Firmensitz entfernt ist. Zu bedenken ist auch, dass der so genannte „interne“ Verkehrsleiter auch ein angemessenes Gehalt haben sollte (mindestens ca. 15 – 17 EUR brutto).

In Deutschland gibt es viele Unternehmen, die die Überlassung eines so genannten „externen“ Verkehrsleiters anbieten. Wenn ein Unternehmen so schnell und problemlos wie möglich eine Lizenz erhalten möchte, sollte es diese Option in Betracht ziehen und eventuell später einen so genannten „internen“ Verkehrsleiter einstellen.

Fallstricken

Es gibt eine Reihe von Fallstricken, die jeder Unternehmer, der eine Lizenz beantragt oder ein Transportunternehmen gründet, um später eine solche Lizenz zu beantragen, beachten sollte.

a) Geeigneter Standort

Bei der Auswahl eines geeigneten Standorts (Räumlichkeiten) für den Firmensitz ist große Sorgfalt geboten, da man vor den deutschen Behörden „verbrannt“ werden kann. Bei virtuellen Büros kann das Finanzamt die Erteilung einer so genannten Steuernummer verweigern, die für eine Geschäftstätigkeit in Deutschland zwingend erforderlich ist. Die Verkehrsämter prüfen bei der Antragstellung, ob der betreffende Antragsteller über reale Strukturen in Deutschland verfügt.

b) Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bei der Anmeldung eines Einzelgewerbes oder einer Gesellschaft in Deutschland ist darauf zu achten, dass die von den Finanzbehörden festgesetzten Steuern rechtzeitig im Voraus gezahlt werden. Bei der Antragstellung müssen Sie eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie keine Zahlungsrückstände haben und die Steuern pünktlich entrichten.

c) Geeigneter Verkehrsleiter

Der Verkehrsleiter sollte offiziell so nahe wie möglich am Sitz des Unternehmens und/oder des Fuhrparks wohnen und darf nicht mehr als 4 Einheiten vertreten (in Extremfällen nur 2, wenn die Entfernungen zu groß sind). Seine/ihre Vergütung sollte in einem angemessenen Verhältnis zur geleisteten Arbeit stehen.

d) Fahrzeuge sollten an den Firmensitz zurückkehren

Werden Fahrzeuge für internationale Transporte eingesetzt, sollten sie spätestens acht Wochen nach der Abfahrt an den Firmensitz zurückkehren.

e) Mindestens ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug

Spätestens drei Monate nach Erhalt der Lizenz sollte der Unternehmer mindestens ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug besitzen. Es ist auch möglich, Fahrzeuge aus einem anderen Land zu mieten – zum Beispiel von einer polnischen Firma. Allerdings muss dann eine geeignete Struktur gewählt werden, da die Fahrzeuge in Deutschland zugelassen werden sollten, wenn sie sich regelmäßig in Deutschland aufhalten. Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Unternehmer in dieser Hinsicht und analysiert die Möglichkeit eines solchen Mietvertrags im konkreten Fall.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen, diese und andere Fallstricke zu vermeiden, indem wir Sie dabei unterstützen, Ihre Transportlizenz schnell und problemlos zu erhalten. Wenn Sie erst bei der Wahl der Gesellschaftsform sind, umso besser – wir wählen für Sie von Anfang an die sicherste Form der Wirtschaftsförderung in Deutschland.

Referenzen

Meinung unserer Mandanten

  • Professioneller und effizienter Service. Wir wollten das Problem schnell lösen, deswegen war das keine leichte Aufgabe von uns. Es gab am Ende jedoch ein positives Ergebnis des Falles. In jeder Phase wurden wir über unsere aktuelle Position informiert.

    Jakub Szumliński
    CEO
  • Wir haben die Gründung einer Gesellschaft in Deutschland beauftragt. Alles wurde erfolgreich durchgeführt. Ich kann die L-Advisers-Gruppe jedem empfehlen.

    Stefan Misiło
    Finanzdirektor
  • Wir arbeiten seit langem zusammen und es herrscht immer eine schöne und gute Atmosphäre. L-Advisers zeichnet sich jedoch vor allem durch Professionalität aus.

    Anna Mlecz
    Buchhalterin

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