Deutsche Unternehmer und Investoren treffen in Polen auf andere Registerverfahren, Dokumentationspflichten und Haftungsregeln. Die Rechtsform und die Vertretungsregelungen haben wesentlichen Einfluss auf die spätere Handlungsfähigkeit des Unternehmens. Wenn Sie in Polen ein Unternehmen, eine sp. z o.o. oder ein Einzelunternehmen gründen oder in einer anderen Form unternehmerisch tätig werden möchten, sind Sie bei uns richtig.
L-Advisers bietet eine umfassende rechtliche Betreuung von Gesellschaften in Polen – von der ersten Analyse über die Registrierung und organisatorische Unterstützung bei jedem Schritt der Unternehmensgründung bis hin zur laufenden Beratung der Gesellschaftsorgane. Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung erfolgt auf Deutsch und online sowie im Rahmen persönlicher Besprechungen in unserer Kanzlei. Wir begleiten sowohl den Markteintritt durch die Gründung einer sp. z o.o. oder eines Einzelunternehmens in Polen als auch bereits bestehende polnische Tochtergesellschaften.
Unser Gesellschaftsrecht für Unternehmen verbindet die Gründung mit einer rechtssicheren Organisation und umfasst insbesondere:
Unser Gesellschaftsrecht für Unternehmen verbindet die Analyse der für den Unternehmer am besten geeigneten Vorgehensweise und die Unternehmensgründung mit der Sicherstellung einer rechtmäßigen Unternehmensorganisation. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Die polnische sp. z o.o. ist mit der deutschen GmbH vergleichbar, aber nicht mit ihr identisch. Unterschiede bestehen beim Stammkapital, beim Registrierungsverfahren, bei elektronischen Signaturen und bei der Haftung der Gesellschaftsorgane. Die Gründung einer sp. z o.o. in Polen sollte daher nicht lediglich eine Kopie der deutschen Unternehmensstruktur sein.
| Merkmal | sp. z o.o. (Polen) | GmbH (Deutschland) | UG (Deutschland) |
| Mindestkapital | 5.000 PLN | 25.000 EUR | ab 1 EUR |
| Verfahren | S24 mit Vertragsmuster oder individueller Vertrag in notarieller Form; elektronischer KRS-Antrag | notarielle Gründung und Handelsregister | notarielle Gründung, ggf. Musterprotokoll, und Handelsregister |
| Zeit | S24 ist beschleunigt; Dauer abhängig von Unterlagen und Registergericht | abhängig von Unterlagen und Registergericht | abhängig von Unterlagen und Registergericht |
| Gesellschafterhaftung | grundsätzlich keine persönliche Haftung für Gesellschaftsschulden | grundsätzlich keine persönliche Haftung | grundsätzlich keine persönliche Haftung |
| Geschäftsführungshaftung | persönliche Risiken, u. a. nach Art. 299 KSH bei erfolgloser Vollstreckung gegen die Gesellschaft; gesetzliche Entlastungsmöglichkeiten | persönliche Haftung bei Pflichtverletzungen | grundsätzlich wie GmbH |
Ein deutscher Staatsbürger kann grundsätzlich auch ohne polnische Staatsangehörigkeit und ohne PESEL-Nummer zum Geschäftsführer bestellt werden. Bei Anmeldungen zum KRS, Finanzberichten und weiteren Pflichten der Gesellschaft müssen jedoch der geeignete Signatur- und Einreichungsweg sowie gegebenenfalls die Mitwirkung eines professionellen Bevollmächtigten festgelegt werden. Wir prüfen, welche Vollmachten, Übersetzungen und Beglaubigungen erforderlich sind.
Unser Team in Gdańsk führt Verfahren vor polnischen Gerichten und Verwaltungsbehörden und betreut Ihre Angelegenheiten online sowie im Rahmen persönlicher Besprechungen in unserer Kanzlei. Sämtliche Angelegenheiten bearbeiten wir je nach Ihren Präferenzen auf Deutsch, Polnisch oder Englisch. Das Büro in Potsdam unterstützt Ihre Aktivitäten in Deutschland und koordiniert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Dadurch erhält der Mandant einen einheitlichen Kommunikationsweg für eine Angelegenheit, die zwei Rechtssysteme betrifft.
Die deutsche Geschäftsführung muss grundsätzlich nicht nach Polen reisen. Wir nutzen E-Mail, Videokonferenzen, Vollmachten, Registerportale und qualifizierte Signaturen. Ist eine notarielle Handlung, Apostille oder Beglaubigung nötig, erläutern wir vorab die passende Form.
Auf Anfragen reagieren wir innerhalb von 24 Stunden. Zuerst klären wir Ziel, Struktur, Tätigkeit, Geschäftsführung und Zeitplan. Danach erhalten Sie Unterlagenliste, Ablauf und Kosteneinschätzung. Wir koordinieren Verträge, Beschlüsse, Übersetzungen und Registeranträge. Sie kommunizieren auf Deutsch mit einem festen Ansprechpartner der Teams in Gdańsk und Potsdam.
Eine sorgfältig vorbereitete Unternehmensstruktur reduziert Risiken im Zusammenhang mit der Registrierung, der Vertretung und der persönlichen Haftung. Der Beginn der Zusammenarbeit erfolgt in drei Schritten:
Anfrage senden / Vorhaben beschreiben: Schildern Sie die geplante Tätigkeit oder die gewünschte Änderung.
1. Kann ein deutscher Staatsbürger allein eine sp. z o.o. gründen?
Ja. Bei einer Einpersonengesellschaft sind jedoch besondere gesellschafts- und sozialversicherungsrechtliche Folgen zu prüfen.
2. Wie hoch ist das Mindestkapital einer sp. z o.o.?
Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 5.000 PLN. Ob es wirtschaftlich ausreicht, ist gesondert zu beurteilen.
3. Ist eine Reise nach Polen erforderlich?
In vielen Fällen nicht. Je nach Verfahren nutzen wir Vollmachten, elektronische Signaturen und eine koordinierte notarielle Abwicklung.
4. Kann ein Geschäftsführer ohne PESEL eingetragen werden?
Grundsätzlich ja. Für elektronische Anmeldungen und Folgepflichten ist der verfügbare Signatur- und Einreichungsweg zu prüfen.

