Rechtliche Betreuung von Gesellschaften  Gründung und Führung von Unternehmen in Polen, Gründung einer sp. z o.o. (GmbH) in Polen

Deutsche Unternehmer und Investoren treffen in Polen auf andere Registerverfahren, Dokumentationspflichten und Haftungsregeln. Die Rechtsform und die Vertretungsregelungen haben wesentlichen Einfluss auf die spätere Handlungsfähigkeit des Unternehmens. Wenn Sie in Polen ein Unternehmen, eine sp. z o.o. oder ein Einzelunternehmen gründen oder in einer anderen Form unternehmerisch tätig werden möchten, sind Sie bei uns richtig.

L-Advisers bietet eine umfassende rechtliche Betreuung von Gesellschaften in Polen – von der ersten Analyse über die Registrierung und organisatorische Unterstützung bei jedem Schritt der Unternehmensgründung bis hin zur laufenden Beratung der Gesellschaftsorgane. Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung erfolgt auf Deutsch und online sowie im Rahmen persönlicher Besprechungen in unserer Kanzlei. Wir begleiten sowohl den Markteintritt durch die Gründung einer sp. z o.o. oder eines Einzelunternehmens in Polen als auch bereits bestehende polnische Tochtergesellschaften. 

Wie wir Ihre Gesellschaft unterstützen  Unser Leistungsspektrum im polnischen Gesellschaftsrecht

Unser Gesellschaftsrecht für Unternehmen verbindet die Gründung mit einer rechtssicheren Organisation und umfasst insbesondere:

Unser Gesellschaftsrecht für Unternehmen verbindet die Analyse der für den Unternehmer am besten geeigneten Vorgehensweise und die Unternehmensgründung mit der Sicherstellung einer rechtmäßigen Unternehmensorganisation. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Registrierung von sp. z o.o., Einzelunternehmen, anderen Gesellschaftsformen und Gewerbetätigkeiten – je nach Rechtsform über das S24-System oder auf Grundlage eines individuell ausgearbeiteten Vertrags;
  • Abstimmung von Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Kapital, Beteiligungsstruktur und Vertretungsregelungen;
  • Gründung von Transportunternehmen und Unterstützung bei der Beantragung von Lizenzen für den internationalen Güterkraftverkehr;
  • Umwandlungen, Verschmelzungen und gesellschaftsrechtliche Restrukturierungen in Polen;
  • Ausarbeitung von Geschäftsführerverträgen und Managementverträgen nach polnischem Recht;
  • Erstellung von Gesellschafterbeschlüssen, Änderungen des Gesellschaftsvertrags und elektronische Anmeldungen zum KRS;
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen;
  • Beratung zur persönlichen Haftung von Geschäftsführern, insbesondere nach Art. 299 KSH;
  • Führung von Verhandlungen sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Gesellschaft;
  • laufende rechtliche Betreuung der Geschäftsführung und formelle gesellschaftsrechtliche Betreuung im Rahmen des Corporate Housekeeping.

Gesellschaft in Polen Ein Ansprechpartner, zwei Rechtssysteme

Die polnische sp. z o.o. ist mit der deutschen GmbH vergleichbar, aber nicht mit ihr identisch. Unterschiede bestehen beim Stammkapital, beim Registrierungsverfahren, bei elektronischen Signaturen und bei der Haftung der Gesellschaftsorgane. Die Gründung einer sp. z o.o. in Polen sollte daher nicht lediglich eine Kopie der deutschen Unternehmensstruktur sein.

Merkmalsp. z o.o. (Polen)GmbH (Deutschland)UG (Deutschland)
Mindestkapital5.000 PLN25.000 EURab 1 EUR
VerfahrenS24 mit Vertragsmuster oder individueller Vertrag in notarieller Form; elektronischer KRS-Antragnotarielle Gründung und Handelsregisternotarielle Gründung, ggf. Musterprotokoll, und Handelsregister
ZeitS24 ist beschleunigt; Dauer abhängig von Unterlagen und Registergerichtabhängig von Unterlagen und Registergerichtabhängig von Unterlagen und Registergericht
Gesellschafterhaftunggrundsätzlich keine persönliche Haftung für Gesellschaftsschuldengrundsätzlich keine persönliche Haftunggrundsätzlich keine persönliche Haftung
Geschäftsführungshaftungpersönliche Risiken, u. a. nach Art. 299 KSH bei erfolgloser Vollstreckung gegen die Gesellschaft; gesetzliche Entlastungsmöglichkeitenpersönliche Haftung bei Pflichtverletzungengrundsätzlich wie GmbH

Ein deutscher Staatsbürger kann grundsätzlich auch ohne polnische Staatsangehörigkeit und ohne PESEL-Nummer zum Geschäftsführer bestellt werden. Bei Anmeldungen zum KRS, Finanzberichten und weiteren Pflichten der Gesellschaft müssen jedoch der geeignete Signatur- und Einreichungsweg sowie gegebenenfalls die Mitwirkung eines professionellen Bevollmächtigten festgelegt werden. Wir prüfen, welche Vollmachten, Übersetzungen und Beglaubigungen erforderlich sind.

Unser Team in Gdańsk führt Verfahren vor polnischen Gerichten und Verwaltungsbehörden und betreut Ihre Angelegenheiten online sowie im Rahmen persönlicher Besprechungen in unserer Kanzlei. Sämtliche Angelegenheiten bearbeiten wir je nach Ihren Präferenzen auf Deutsch, Polnisch oder Englisch. Das Büro in Potsdam unterstützt Ihre Aktivitäten in Deutschland und koordiniert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Dadurch erhält der Mandant einen einheitlichen Kommunikationsweg für eine Angelegenheit, die zwei Rechtssysteme betrifft.

Gründung und Betreuung der Gesellschaft online – Ohne Behördengänge in Polen

Die deutsche Geschäftsführung muss grundsätzlich nicht nach Polen reisen. Wir nutzen E-Mail, Videokonferenzen, Vollmachten, Registerportale und qualifizierte Signaturen. Ist eine notarielle Handlung, Apostille oder Beglaubigung nötig, erläutern wir vorab die passende Form.

Auf Anfragen reagieren wir innerhalb von 24 Stunden. Zuerst klären wir Ziel, Struktur, Tätigkeit, Geschäftsführung und Zeitplan. Danach erhalten Sie Unterlagenliste, Ablauf und Kosteneinschätzung. Wir koordinieren Verträge, Beschlüsse, Übersetzungen und Registeranträge. Sie kommunizieren auf Deutsch mit einem festen Ansprechpartner der Teams in Gdańsk und Potsdam.

Möchten Sie eine Gesellschaft in Polen gründen oder strukturieren?

Eine sorgfältig vorbereitete Unternehmensstruktur reduziert Risiken im Zusammenhang mit der Registrierung, der Vertretung und der persönlichen Haftung. Der Beginn der Zusammenarbeit erfolgt in drei Schritten:

Anfrage senden / Vorhaben beschreiben: Schildern Sie die geplante Tätigkeit oder die gewünschte Änderung.

  1. Anfrage senden und Vorhaben beschreiben: Schildern Sie uns die geplante Tätigkeit oder die gewünschte Änderung.
  2. Erstanalyse: Wir ermitteln Ihren Bedarf und klären, welche Informationen für die Erstellung eines Angebots erforderlich sind.
  3. Angebot erhalten und Umsetzung online starten: Wir stellen Ihnen den Leistungsumfang, die Kosten und den Verfahrensablauf vor. Nach Ihrer Beauftragung beginnen wir mit der Umsetzung.

Häufig gestellte Fragen zum Gesellschaftsrecht in Polen

1. Kann ein deutscher Staatsbürger allein eine sp. z o.o. gründen?

Ja. Bei einer Einpersonengesellschaft sind jedoch besondere gesellschafts- und sozialversicherungsrechtliche Folgen zu prüfen.

2. Wie hoch ist das Mindestkapital einer sp. z o.o.?

Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 5.000 PLN. Ob es wirtschaftlich ausreicht, ist gesondert zu beurteilen.

3. Ist eine Reise nach Polen erforderlich?

In vielen Fällen nicht. Je nach Verfahren nutzen wir Vollmachten, elektronische Signaturen und eine koordinierte notarielle Abwicklung.

4. Kann ein Geschäftsführer ohne PESEL eingetragen werden?

Grundsätzlich ja. Für elektronische Anmeldungen und Folgepflichten ist der verfügbare Signatur- und Einreichungsweg zu prüfen.