Bringen Sie eine deutsche Marke, Produkte oder Software auf den polnischen Markt? Sichern Sie Ihre Rechte vor Vertriebsstart und Zusammenarbeit mit Auftragnehmern. Kopiert ein polnisches Unternehmen Ihre Inhalte oder vertreibt Fälschungen, sind rasche Beweissicherung und passende Ansprüche entscheidend.
L-Advisers bietet Rechtshilfe im Urheberrecht in Polen. Unsere Beratung im Urheberrecht verbindet Vertragsprüfung und Schutzrechtsanmeldungen mit der Rechtsdurchsetzung. Wir prüfen die Rechteinhaberschaft und den territorialen Schutz.
Den Schutz des geistigen Eigentums richten wir an Produkten, Märkten und Geschäftsmodellen aus. Wir unterstützen Sie bei:
Vor einer Markenanmeldung in Polen prüfen wir Schutzfähigkeit und Kollisionsrisiken. Das Register richtet sich nach dem Zielmarkt, der Schutzumfang auch nach dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
| Register und Gebiet | Grundgebühren bei Online-Anmeldung | Dauer und Auswahl |
| UPRP – Polen | 400 PLN Anmeldung für 1 Klasse; nach Bewilligung 400 PLN für 10 Jahre Schutz in dieser Klasse und 90 PLN Veröffentlichung. Insgesamt 890 PLN. | Mehrere Monate; 3 Monate Widerspruchsfristnach Veröffentlichung der Anmeldung. Für Schutz in Polen. |
| EUIPO – gesamte EU, auch PL und DE | 850 EUR für 1 Klasse; 50 EUR für die zweite und 150 EUR für jede weitere. | Mehrere Monate; 3 Monate Widerspruchsfrist nach Veröffentlichung der Anmeldung. Für mehrere EU-Märkte. |
| DPMA – Deutschland | 290 EUR für bis zu 3 Klassen; 100 EUR je weiterer Klasse. | Meist wenige Wochen oder Monate; danach 3 Monate Widerspruchsfrist ab Veröffentlichung der Eintragung. Für Deutschland; kein Schutz in Polen. |
Die Gebühren gelten für Individualmarken, ohne Honorar und Streitkosten. Zeitangaben sind unverbindlich und setzen ein Verfahren ohne Beanstandungen oder Widersprüche voraus. Der Schutz ist alle 10 Jahre verlängerbar. Gebühren bestätigen wir vor der Anmeldung.
Urheberrechtsschutz für Unternehmen setzt den Nachweis der Rechte voraus. Die Zahlung einer Rechnung überträgt nicht automatisch Urheberrechte. Bei IT-Projekten prüfen wir Verträge mit Mitarbeitern und Subunternehmern sowie die Rechteübertragung auf den deutschen Investor.
Eine deutsche nationale Markeneintragung schützt nicht in Polen. Unsere Juristen in Gdańsk führen Verfahren vor polnischen Behörden und Gerichten; mit Ihnen kommunizieren wir auf Deutsch. Bei Verletzungen prüfen wir Anspruchsgrundlagen, Zuständigkeit und Eilmaßnahmen.
Senden Sie Namen oder Logo, Produktliste, Verträge oder Verletzungsbeispiele. Wir prüfen Marke und Unterlagen online. Dokumente und Vollmachten tauschen wir elektronisch unter Wahrung der erforderlichen Form aus. Ein Scan oder eine einfache E-Mail ersetzt nicht die Schriftform für die Übertragung vermögensrechtlicher Urheberrechte; eine qualifizierte elektronische Signatur kann sie erfüllen. Eine Reise nach Polen ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Anfrage senden / Marke beschreiben – Übermitteln Sie Angaben zur Marke, zum Werk oder zur Verletzung.
Kostenlose Erstanalyse – Wir prüfen Ihre Anfrage zunächst formal.
Angebot erhalten und Abwicklung online starten – Nach Annahme von Schutzstrategie und Angebot beginnen wir das Verfahren.
1. Reicht eine deutsche Markeneintragung für Polen aus?
Nein. Eine nationale DPMA-Marke schützt in Deutschland. Für Polen kommen UPRP oder eine EUIPO-Unionsmarke infrage. Vorher sind Rechte Dritter zu prüfen.
2. Müssen Urheberrechte in Polen registriert werden?
Nein. Der Schutz entsteht ohne Formalitäten, sobald ein Werk mit den gesetzlichen Schutzvoraussetzungen Gestalt annimmt. Im Streit sind Rechte und Verletzung nachzuweisen. Bewahren Sie Quelldateien und Verträge auf.

