Kapitalmärkte

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Kapitalmärkte

IPO von Unternehmen an der Warschauer Wertpapierbörse (GPW)

Jeder Börsengang eines Unternehmens ist ein schwieriger und langwieriger Prozess. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, ein kompetentes Team zu haben, das den gesamten Prozess problemlos durchläuft. Wir selbst sind Investoren und kennen die Realitäten der Börse sehr gut. Wir werden ein formelles Verfahren mit der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF), der nationalen Verwahrstelle für Wertpapiere (KDPW), Online-Brokern und der GPW selbst durchführen.

– Prospekt
– Koordination mit anderen Auditoren
– Due Dilligence
– Vertretung der Gesellschaft vor der Warschauer Wertpapierörse/KNF/KDPW und Registergerichten
– Corporate Governance
– Kontakt mit befreundeten Börsendiensten/PR/Marketing
– Investor Relations
– Informationspflichten/ESPI/EBI

IPO an der Frankfurter Börse

Die Kapitalbeschaffung an den Kapitalmärkten ist besonders attraktiv für innovative Unternehmen, die Wachstum erzielen. Sie kann die Grundlage für den zukünftigen Erfolg sein. Mit einem Börsengang können Unternehmen Kapital aufnehmen und durch Kapitalaufnahme die Liquidität erhöhen. Vor dem Börsengang werden Sie von unseren Konzernanwälten kompetent und umfassend beraten. Der deutsche Markt ist aufgrund der großen Anzahl von Investoren besonders attraktiv.

– Auswahl der Broker
– Due Dilligence
– Wertpapierprospekt
– Vertretung des Unternehmens vor der Deutschen Börse, der BaFin und den Banken
– Equity Story
– Vorbereitung aller notwendigen Dokumente, Platzierung und Zulassung zum Handel der Wertpapiere Ihres Unternehmens
– Corporate Governance
– Kontakt mit befreundeten Börsendiensten/PR/Marketing
– Investor-Relations
– Informationspflichten

Emissionsprospekt

Der Zweck einer Aktienemission ist grundsätzlich die Aufnahme von zusätzlichem Eigenkapital. Kapitalerhöhungen werden von bereits börsennotierten Unternehmen zur Verbesserung der Kapitalbasis durchgeführt.
Ein öffentliches Angebot setzt in der Regel voraus, dass ein Prospekt erstellt, von dem betreffenden Institut genehmigt und veröffentlicht wird.
Bei der Aktienemission werden mehrere Verfahren unterschieden. Wir wählen die für Ihr Unternehmen beste Lösung.

M&A-Transaktionen bei börsennotierten Unternehmen

M&A ist eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen, die ein Unternehmen treffen kann. Die besondere Bedeutung dieser Entscheidung erklärt sich daraus, dass ihre Auswirkungen auf den Unternehmenswert sowie die Herausforderungen für das Management erheblich sein können. Eine M&A-Transaktion ist eine Managemententscheidung, die erhebliche strategische Chancen und Risiken in Bezug auf Portfolio, Positionierung und Kompetenz mit sich bringt und nicht nur die Aktionäre, sondern auch die Interessen vieler anderer Interessengruppen betrifft. Zu den Interessengruppen gehören neben dem Management auch Mitarbeiter, Lieferanten und politische Akteure.

– Erstellung des Verschmelzungsplans
– M&A-Kaufvertrag
– Mitteilung des Verschmelzungsplans an das Registergericht
– Due Dilligence
– Annahme erforderlicher Beschlüsse und Einreichung beim nationalen Gerichtsregister
– Eingliederung
– Umtauschverhältnis der Anteile
– Delisting

Informationspflichten

Börsennotierte Unternehmen haben eine große Anzahl gesetzlicher Pflichten. Eine der grundlegenden Verpflichtungen betrifft die Offenlegungspflicht der Emittenten. Wir beraten Sie umfassend, ob und in welcher Form eine Information veröffentlicht werden soll. Gemeinsam mit Ihnen führen wir den Prozess der effektiven Marktinformation über wichtige Ereignisse durch – natürlich in erster Linie unter Berücksichtigung der Interessen des Unternehmens. Die Nichterfüllung von Pflichten kann zu erheblichen Strafen führen. Darüber hinaus bieten wir Unterstützung bei der Kommunikation mit Investoren durch verschiedene befreundete Börsenportale.

– Offenlegungspflichten im Rahmen der Prospekterstellung und des Börsengangs
– Erstellung und Veröffentlichung von Quartalsberichten
– Erstellung und Veröffentlichung von Jahresberichten
– Regelmäßige Durchführung von Hauptversammlungen
– Mitteilungen über den Erwerb neuer Unternehmen
– Benachrichtigung über den Verkauf bestimmter Unternehmensabteilungen
– Benachrichtigung über Insidergeschäfte (Aktienkauf oder -verkauf)
– Andere vertrauliche Informationen