(Erbrecht in Polen für Deutsche – Pflichtteil Polen verständlich erklärt)
Wer in Deutschland lebt und Vermögen oder familiäre Verbindungen nach Polen hat, wird sich früher oder später mit dem polnischen Erbrecht auseinandersetzen müssen. Besonders wichtig ist dabei das Konzept des Pflichtteils in Polen, das dem deutschen Pflichtteil zwar ähnelt, aber in einigen Punkten abweicht.
In diesem Artikel erklären wir praxisnah, was der Pflichtteilsanspruch in Polen bedeutet, wie er berechnet wird, wer Anspruch hat und wie die Durchsetzung – auch aus dem Ausland – funktioniert.
Unser Leitfaden richtet sich speziell an Mandanten aus Deutschland, die sich für das Erbrecht in Polen für Deutsche interessieren oder mit dem Stichwort Pflichtteil Polen konfrontiert werden.
Was versteht man unter „Pflichtteil Polen“?
Der Pflichtteil (polnisch: zachowek) ist eine gesetzliche Regelung, die nahe Verwandte vor vollständigem Enterben schützt. Selbst wenn der Erblasser ein Testament errichtet hat und bestimmte Personen darin nicht berücksichtigt, können diese einen Pflichtteilsanspruch in Polen geltend machen – und zwar in Form eines Geldbetrags.
Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Pflichtteilsberechtigten im Testament erwähnt wurden oder nicht. Es genügt, dass sie nach polnischem Recht zu den nächsten Angehörigen zählen.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil in Polen?
Pflichtteilsberechtigt sind:
- Kinder, Enkelkinder und weitere Abkömmlinge,
- der Ehepartner des Verstorbenen,
- die Eltern, falls der Verstorbene keine Abkömmlinge hatte.
Achtung: Geschwister, Neffen/Nichten oder andere Verwandte haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil in Polen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Erbrecht.
In welcher Höhe besteht ein Pflichtteilsanspruch in Polen?
Die Höhe des Pflichtteils in Polen richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil, den der Berechtigte ohne Testament erhalten hätte. Der Anspruch beträgt:
- 1/2 des gesetzlichen Erbteils, wenn der Berechtigte volljährig und erwerbsfähig ist,
- 2/3 des gesetzlichen Erbteils, wenn der Berechtigte minderjährig oder dauerhaft arbeitsunfähig ist.
Beispiel:
Ein Erblasser hinterlässt zwei volljährige Kinder und setzt in seinem Testament
nur seinen neuen Lebenspartner als Alleinerben ein. Nach gesetzlicher Erbfolge
hätte jedes Kind 50 % erhalten. Nun steht beiden Kindern jeweils ein
Pflichtteil von 25 % zu. Der Partner muss diesen Betrag
unter Umständen auszahlen.
Pflichtteil Polen – Anwendung deutschen oder polnischen Rechts?
Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012 gilt in Erbfällen innerhalb der EU grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Das heißt für Deutsche mit Wohnsitz in Polen:
Ohne eine ausdrückliche Rechtswahl im Testament gilt automatisch das polnische Erbrecht – inklusive der Pflichtteilsregelung.
Wer als Deutscher in Polen lebt, sollte daher frühzeitig überlegen, ob im Testament deutsches Recht gewählt werden soll, um ungewollte Rechtsfolgen zu vermeiden.
Wie wird der Pflichtteil in Polen berechnet?
Der Pflichtteilsanspruch in Polen wird auf Grundlage des gesamten Reinnachlasses (Nachlasswert abzüglich Schulden) berechnet. Außerdem werden bestimmte Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers berücksichtigt, insbesondere wenn sie an Pflichtteilsberechtigte oder nahe Angehörige gingen.
Einige Beispiele für einzubeziehende Schenkungen:
- Übertragung von Immobilien,
- größere Geldbeträge oder Beteiligungen,
- geschenkte Fahrzeuge oder wertvolle Kunstgegenstände.
Wichtig:
Wenn der Nachlass nicht ausreicht, um den Pflichtteil zu decken, kann unter
Umständen auch der Beschenkte zur Zahlung herangezogen werden.
Welche Fristen gelten?
Der Anspruch auf Pflichtteil in Polen unterliegt einer Verjährungsfrist von 5 Jahren, beginnend ab:
- dem Tag des Erbfalls (Todesdatum), oder
- dem Tag der Testamentseröffnung, falls der Pflichtteilsberechtigte erst dann Kenntnis von der Enterbung erlangt hat.
Nach Ablauf dieser Frist ist die gerichtliche Geltendmachung in der Regel ausgeschlossen.
Kann man vom Pflichtteil ausgeschlossen werden?
Ja, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. In Polen spricht man von „wydziedziczenie“ – der Enterbung. Diese muss ausdrücklich im Testament erklärt und begründet sein.
Zulässige Gründe für die Enterbung sind zum Beispiel:
- schwere Verfehlungen gegenüber dem Erblasser,
- kriminelle Handlungen gegen Familienmitglieder,
- grobe Verletzungen familiärer Pflichten.
Ein bloßes Zerwürfnis oder Funkstille reichen nicht aus, um jemanden vom Pflichtteil auszuschließen.
Wie macht man den Pflichtteilsanspruch in Polen geltend?
- Außergerichtliche Geltendmachung:
Der erste Schritt ist meist ein anwaltliches Schreiben an die Erben oder Beschenkten mit der Aufforderung zur Zahlung. - Verhandlungen oder Mediation:
Oft kann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Wir empfehlen dies als ersten Weg – besonders bei grenzüberschreitenden Fällen. - Gerichtliches Verfahren:
Wenn keine Einigung erzielt wird, bleibt der Klageweg. Der Anspruch wird vor einem polnischen Zivilgericht durchgesetzt.
Ein Verfahren kann auch vollständig durch einen Anwalt geführt werden – Sie müssen nicht persönlich in Polen erscheinen.
Unsere Kanzlei – Ihr Partner für Erbrecht in Polen
Unsere auf deutsch-polnische Rechtsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Bereich Erbrecht in Polen für Deutsche. Wir helfen unter anderem bei:
- Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen,
- Testamentsgestaltung mit deutsch-polnischem Bezug,
- Nachlassplanung bei Immobilien oder Vermögen in Polen,
- gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung in Polen,
- Erbscheinsverfahren und Erbauseinandersetzung.
Wir beraten Sie zweisprachig (Deutsch und Polnisch), professionell und individuell.
Fazit – Pflichtteil Polen sicher durchsetzen
Wer Vermögen oder familiäre Wurzeln in Polen hat, sollte sich frühzeitig mit dem polnischen Erbrecht befassen. Der Pflichtteilsanspruch in Polen bietet nahen Angehörigen Schutz vor vollständiger Enterbung – allerdings nur, wenn die Ansprüche rechtzeitig und korrekt geltend gemacht werden.
Als Kanzlei mit Erfahrung im Erbrecht in Polen für Deutsche unterstützen wir Sie umfassend – sei es bei der Durchsetzung Ihrer Rechte oder beim Schutz Ihres Nachlasses vor ungerechtfertigten Forderungen. Sie benötigen rechtliche Hilfe? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie diskret, fundiert und in Ihrer Sprache.




