Das polnische Strafrecht folgt den Grundsätzen nullum crimen sine lege poenali anteriori und nulla poena sine lege. Diese Grundsätze sind sowohl in Art. 1 § 1 Kodeks Karny (Pl. Strafgesetzbuch) als auch in Art. 42 der Verfassung der Republik Polen festgehalten. Das Strafrecht in Polen hat zwar mehrere Ähnlichkeiten mit dem deutschen, stellt jedoch ein völlig anderes Rechtssystem dar.
Am besten kann man das polnische Recht verstehen, wenn man es mit Abstand betrachtet. Leider könnten die komplexen Strafverfahren sowie alle damit verbundenen Aspekte des polnischen Strafrechts jeden von uns betreffen. Strafrechtliche Angelegenheiten lassen sich jedoch oft schnell und effektiv klären, vorausgesetzt, man ist mit den polnischen Vorschriften vertraut und in der Lage, sich nahtlos zwischen den zuständigen Behörden zu bewegen.
Das Strafverfahren in Polen ist im Strafprozessgesetzbuch geregelt und gliedert sich in drei Phasen mit getrennten, aber miteinander verknüpften Verfahrensteilen. Diese sind das Ermittlungsverfahren, das gerichtliche Hauptverfahren und das Vollstreckungsverfahren. Das Strafverfahren in Polen verläuft somit ähnlich wie in Deutschland.
Das polnische Strafrecht entscheidet nicht über die Rechtswidrigkeit bestimmter Verhaltensweisen. Vielmehr liegt die Aufgabe darin zu bestimmen, ob ein rechtswidriges Verhalten strafbar ist.
ERMITTLUNGSVERFAHREN IM POLNISCHEN STRAFRECHT
Dies ist die erste Phase des Strafverfahrens in Polen. Dessen Aufgabe ist die Feststellung, ob eine Straftat vorliegt und ob sie einen Straftatbestand erfüllt. Sodann wird der Täter ermittelt und gegebenenfalls vorläufig festgenommen. Die Klärung des Sachverhalts, einschließlich der Identifizierung der Opfer und der Bestimmung des Schadensumfangs, erfordert das Sammeln, Bewahren und gegebenenfalls Dokumentieren von Beweismaterial für das Gerichtsverfahren. Das Ermittlungsverfahren in Polen wird von der Staatsanwaltschaft und, soweit das Gesetz dies vorsieht, von der Polizei geführt oder beaufsichtigt. In den im Gesetz vorgesehenen Fällen werden die Befugnisse der Polizei auf andere Behörden übertragen. Die im Gesetz vorgesehenen vorgerichtlichen Maßnahmen werden ebenfalls vom Gericht durchgeführt.
Im polnischen Strafermittlungsverfahren haben wir zwei Parteien, den Geschädigten und den Verdächtigen. In den im Gesetz genannten Fällen stehen bestimmte Rechte auch Nicht-Parteien zu. Eine verdächtige Person ist eine Person, gegen die eine Beschuldigungsverfügung erlassen wurde oder die im Zusammenhang mit einer Befragung als Verdächtige angeklagt wurde, ohne dass eine solche Verfügung erlassen wurde.
Im Ermittlungsverfahren werden in der Regel Untersuchungen oder Ermittlungen durchgeführt.
Untersuchung – wird in Fällen von größerer Schwere oder Komplexität und wegen der der Straftat verdächtigten Person durchgeführt. Ist sehr formalisiert.
Ermittlung – Eine vereinfachte und weniger formalisierte Form der vorgerichtlichen Untersuchung. Sie wird in Fällen mit geringerer (leichterer) Schwere durchgeführt.
Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens erfolgt entweder die Einreichung der Anklageschrift beim Gericht oder – bei nicht hinreichendem Tatverdacht – die Einstellung des Verfahrens. In diesem Stadium des Strafverfahrens in Polen sollen der Beschuldigte und sein Strafverteidiger (Rechtsanwaltskanzlei) alles tun um das Verfahren eingestellt zu bekommen. Die Rechtsawaltskanzlei sammelt Beweise, Argumente und prüft die Rechtslage und jede Hadlung der Staatsanwaltschaft und der Polizei.
GERICHTLICHE HAUPTVERFAHREN IM POLNISCHEN STRAFRECHT
Das Gerichtsverfahren beginnt mit der Einreichung einer Anklageschrift vor Gericht. Die öffentliche Klage wird in der Regel von den Strafverfolgungsorganen erhoben. Die Hauptaufgabe des Gerichts in erster Instanz besteht darin, die Wahrheit herauszufinden und festzustellen, ob es zu einer strafbaren Handlung gekommen ist. Das Verfahren findet in Form eines Prozesses vor dem Richter statt. Eine der Prozessparteien ist der Ankläger, die andere ist der Angeklagte. Der Angeklagte hat in einem Strafverfahren das Recht auf einen Verteidiger. Der Richter prüft ob der Angeklagte gegen das polnische Strafrecht gehandelt hat und ob die Beweislase ohne Lücken ist.
Das Gerichtsverfahren in Polen zeichnet sich durch ein hohes Maß an Dynamik aus. Es besteht aus prozessualen Handlungen, die von allen Verfahrensbeteiligten, d.h. sowohl von der Anklage als auch von der Verteidigung, vorgenommen werden. Der entscheidendste Teil des Gerichtsverfahrens ist die Hauptverhandlung, in der die Beweisaufnahme stattfindet. Je nach Fall und den erhobenen und gesicherten Beweisen könnnen diese aus Sachbeweisen, Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten bestehen. Die Verhandlung endet mit einem Urteil.
Das Urteil in einer Strafsache aus einem Freispruch des Angeklagten, Einstellung des Verfahrens, bedingte Einstellung des Verfahrens oder einer Verurteilung des Angeklagten bestehen.
Das gerichtliche Verfahren ist indes zweistufig. Der Grundsatz des zweistufigen Gerichtsverfahrens in Polen ergibt sich unmittelbar aus der polnischen Verfassung, die besagt, dass ein Gerichtsverfahren mindestens zweistufig sein muss.
Die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beginnt mit dem Tag der Verkündung der Entscheidung oder des Beschlusses und, wenn die Strafprozessordnung ihre Zustellung vorschreibt, mit dem Tag der Zustellung. Fristen können nicht überschritten werden, aber sie können wieder in Kraft gesetzt werden. Eine Frist kann nur auf Antrag der Partei, die sie versäumt hat, wieder in Kraft gesetzt werden.
Die Rechtsmittel im Strafverfahren in Polen sind in der Regel Berufung und Beschwerde. Gegen ein Urteil des erstinstanzlichen Gerichts kann Berufung eingelegt werden. Einzige Ausnahme besteht bei Einsprüchen gegen einen Strafbefehl, wodurch der Strafbefehl nichtig wird und der Fall nach allgemeinen Grundsätzen erneut geprüft wird. Gegen das erlassene Urteil kann dann Berufung eingelegt werden. Gegen Entscheidungen und Beschlüsse kann ein Rechtsmittel eingelegt werden, allerdings nur in den im Gesetz genannten Fällen.
DAS STRAFVOLLSTRECKUNGSVERFAHREN IM POLNISCHEN STRAFRECHT
Das Strafvollstreckungsverfahren in Polen ist die letzte Phase des Strafverfahrens. Es hat zwei Funktionen: Vollstreckung und Liquidation. Die Vollstreckungsfunktion besteht in der Vollstreckung von rechtskräftigen Gerichtsurteilen. Die Liquidationsfunktion besteht darin, die Wirkungen der Verurteilung rechtlich zu beseitigen oder abzumildern.
WORIN BESTEHEN DIE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN EINER STRAFTAT UND EINER ORDNUNGSWIDRIGKEIT?
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Art von Vergehen im polnischen Rechtssystem, die zwar weniger schwerwiegend sind als Straftaten, aber dennoch einen Verstoß gegen rechtliche und soziale Normen darstellen, was in milderen strafrechtlichen Sanktionen resultiert. Mit der gleichen Aufteilung haben wie auch in Deutschland zu tun.
Ordnungswidrigkeiten in Polen betreffen in der Regel alltägliche Situationen und Verhaltensweisen, die gegen die öffentliche Ordnung, Sicherheit, Gesundheit oder die öffentliche Moral verstoßen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Bagatelldiebstahl, Störung der öffentlichen Ordnung oder Nichteinhaltung von Verkehrsvorschriften handeln.
Im polnischen Rechtssystem wird eine Straftat als eine verbotene Handlung definiert, die aufgrund ihrer hohen sozialen Schädlichkeit mit strafrechtlichen Sanktionen belegt wird. Die Einteilung der Straftaten in Vergehen und Verbrechen ermöglicht eine Differenzierung der Verantwortung und der Bestrafung je nach dem Grad der sozialen Schädlichkeit der Handlung und ihrer Folgen.
Straftaten werden in der Regel härter sanktioniert und können eine längere Freiheitsstrafe beinhalten, insbesondere bei Schwerverbrechen, für die die Mindeststrafe 3 Jahre beträgt. Bei Ordnungswidrigkeiten sind die Strafen milder und beschränken sich häufig auf Geldstrafen, Verweise oder kurzzeitigen Arrest.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen, wenn Sie Probleme oder Fragen zum Strafrecht in Polen haben. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Beratungsdienst in diesem Bereich. Wir können Ihnen in jedem Stadium des Strafverfahrens in Polen kompetent und schnell helfen.