Wettbewerbsrecht in Polen. Schutz Ihres Unternehmens vor unlauterem Wettbewerb

Ein polnischer Wettbewerber ahmt Ihre Produkte nach, nutzt vertrauliche Informationen oder wirbt irreführend? Für deutsche Unternehmen in Polen gefährdet dies Umsatz und Reputation. Unsere Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht in Polen hilft Ihnen, Verstöße zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu wählen.

L-Advisers unterstützt deutsche Unternehmen bei Wettbewerbsstreitigkeiten und der Einhaltung polnischer Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften. Unsere Beratung im Lauterkeitsrecht erfolgt auf Deutsch und Polnisch – von der Risikoanalyse bis zur Vertretung im Verfahren. Wir bieten Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht in Polen.

Wie wir Sie unterstützen – Von unlauterem Wettbewerb bis zu Marktstreitigkeiten

Wir richten unsere Unterstützung nach dem Verstoß, der Beweislage und Ihrem Geschäftsziel aus. Unsere Leistungen umfassen:

  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen unzulässiger Produktnachahmung, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und unlauterer Werbung;
  • außergerichtliche Aufforderungen zur Unterlassung und Beseitigung von Verstößen;
  • Verhandlungen und Vertretung vor polnischen Wirtschaftsgerichten, einschließlich Schadensersatzforderungen bei Vorliegen der Voraussetzungen;
  • Prüfung von Vertriebs- und Handelsverträgen auf unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen;
  • Bewertung von Preisabsprachen, Marktaufteilungen und dem Missbrauch marktbeherrschender Stellungen sowie Begleitung von Verfahren vor der polnischen Wettbewerbsbehörde UOKiK.

Schutz vor unlauterem Wettbewerb in Polen setzt voraus, zulässigen Wettbewerb von rechtswidrigem Verhalten zu unterscheiden. Nicht jede Produktähnlichkeit ist ein Verstoß. Wir prüfen ergänzend den Schutz durch Marken-, Design- oder Urheberrechte. Bei Fragen zum Kartellrecht in Polen bewerten wir die einschlägigen Wettbewerbsregeln.

Wettbewerbsstreitigkeiten in Polen – Ein zweisprachiges Team an Ihrer Seite

Die polnischen Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb und das deutsche UWG verfolgen ähnliche Ziele, unterscheiden sich jedoch bei Ansprüchen und deren Durchsetzung. Das deutsche Modell der Abmahnung lässt sich nicht ohne Weiteres auf polnische Streitigkeiten übertragen. Inhalt, Forderungen und Kostenerstattung sind nach dem anwendbaren Recht zu prüfen.

Unser Team in Gdańsk untersucht den Verstoß und ergreift abgestimmte Maßnahmen gegenüber polnischen Unternehmen. Ihre Geschäftsführung erhält Erläuterungen und Berichte auf Deutsch. Bei grenzüberschreitenden Fällen klären wir das anwendbare Recht und die gerichtliche Zuständigkeit. Soweit einschlägig, berücksichtigen wir auch EU-Wettbewerbsregeln. So begleiten wir Sie bei Abmahnung und Wettbewerbsstreitigkeiten in Polen.

Schnelle Online-Reaktion – Wenn Fristen und Marktschutz zählen

Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage. Zunächst klären wir die Dringlichkeit und die benötigten Unterlagen. Die Dauer der vollständigen Prüfung hängt vom Dokumentationsumfang ab.

Wir unterstützen die Beweissicherung, etwa bei Werbung, Webseiten, Angeboten, Korrespondenz und Nachweisen zur Geheimhaltung. Zudem prüfen wir gerichtliche Eilmaßnahmen, um die Folgen eines Verstoßes bereits vor Prozessende zu begrenzen.

Die außergerichtliche Betreuung kann vollständig online erfolgen, ohne dass Sie nach Polen reisen müssen. Unterlagen prüfen wir digital; Strategie und Kosten stimmen wir telefonisch oder per Videokonferenz ab.

Haben Sie einen Wettbewerbsstreit in Polen? Kontaktieren Sie uns

  1. Fall beschreiben – Senden Sie uns über das Formular eine Schilderung des Verstoßes, Angaben zu den Beteiligten und wichtige Unterlagen.
  1. Strategie festlegen und Umsetzung starten – Nach Vereinbarung von Leistungsumfang und Vergütung beginnen wir online.

Häufig gestellte Fragen

1. Was tun, wenn ein Wettbewerber Produkte oder Werbung kopiert?

Sichern Sie Beweise mit Datum und Quelle. Anschließend sind die Schutzgrundlage sowie eine Unterlassungsaufforderung oder gerichtliche Schritte zu prüfen.

2. Wie lassen sich Geschäftsgeheimnisse schützen?

Beschränken Sie den Zugang, vereinbaren Sie Vertraulichkeit und dokumentieren Sie Schutzmaßnahmen. Die bloße Bezeichnung als Geschäftsgeheimnis genügt nicht.

3. Entscheidet UOKiK über meinen Streit mit einem Wettbewerber?

UOKiK ersetzt kein Gericht bei individuellen zivilrechtlichen Ansprüchen. Die Behörde schützt das öffentliche Interesse, etwa durch die Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen.