Seit dem 01.01.2002 wird in Deutschland eine Bausteuer (auf Bauleistungen) von 15 % eingeführt. Diese Steuer ist nicht zu entrichten, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine so genannte Freistellungsbescheinigung vorlegt oder der Auftragnehmer den von dieser Steuer befreiten Betrag, d. h. 15.000 EUR bei Einkünften aus § 4 Nr. 12 EStG (z. B. Grundstücksmiete), in anderen Fällen 5.000 EUR, nicht übersteigt.
– Wir analysieren Ihre rechtliche und steuerliche Situation.
– Wir besorgen für Sie eine entsprechende Bescheinigung über die Befreiung von der Bausteuer
– Im Falle von bereits gezahlter Steuer erhalten wir eine entsprechende Rückerstattung.
– Wir werden in ständigem Kontakt mit dem Finanzamt stehen.
– Wir beraten Sie bei der Umsatzsteuerfragen
– Falls erforderlich, werden wir weitere Mitteilungen an die zuständigen staatlichen Institutionen/Behörden (einschließlich des Zollamtes) leiten.
Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder Polen unterliegen der unbeschränkten Einkommensteuer. In diesen Ländern ist es üblich, dass sie auf im Ausland erzielte Erträge nach dem deutschen (oder polnischen) Einkommensteuergesetz Steuern zu zahlen haben. Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern können jedoch eine unterschiedliche Besteuerung nach internationalem Recht vorsehen.
– Wir analysieren kompetent Ihre steuerliche Situation.
– Wir prüfen, in welchem Land Sie die Einkommensteuer zahlen sollen.
– Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ausgaben von Ihren Einnahmen abziehen können.
– Wir erstellen für Sie Ihre Steuererklärung in Deutschland und/oder Polen.
– Im Falle von Unternehmen beraten und führen wir den Prozess der Registrierung und des Steuerabzugs für jeden Mitarbeiter durch.
Jeder Unternehmer, der seine Waren und/oder Dienstleistungen in der Europäischen Union anbietet, wird mit vielen Problemen konfrontiert, insbesondere im Bereich der Mehrwertsteuer. Die Probleme erstrecken sich meistens von der Bezifferung der Höhe des Mehrwertsteuersatzes, bis hin in welchem Land die Steuer zu zahlen ist. Wir beraten Sie umfassend in diesem Bereich und helfen Ihnen, Ihre Steuern effektiv zu optimieren.
– Mehrwertsteueranmeldung in Polen und Deutschland
– Jährliche Steuererklärungen in Deutschland und Polen
– Monats-/Quartalsvoranmeldungen
– Reverse Charge
– Ausstellung von Rechnungen
– Steueroptimierung
Die im Körperschaftsteuergesetz geregelte Körperschaftsteuer wirkt sich derzeit mit 15 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5 % auf das Einkommen der deutschen juristischen Personen aus. Dabei ist es unerheblich, ob die der Körperschaftsteuer unterliegenden Gewinne ausgeschüttet werden oder in der Gesellschaft verbleiben. Sogenannte „versteckte Gewinnausschüttungen“ unterliegen ebenfalls der Körperschaftsteuer und werden dem steuerlichen Gewinn zugerechnet.
Bei (offenen) Auszahlungen sind 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag an das Finanzamt zu zahlen.
In Polen sind es 19 % Steuer. Dies ist der Basissatz nach allgemeinen Grundsätzen.
Die Abgeltungssteuer wird in der Regel auf alle Erträge aus Kapitalanlagen erhoben. Dazu gehören:
– Zinsen auf Girokonten, Spareinlagen, Festgelder und Tagesgelder
– Zinsen für festverzinsliche Wertpapiere, Geldmarktfonds und Anleihenfonds
– Kumulierte Gewinne aus Investmentfonds
– Erträge aus Genussscheinen
– Dividenden
– Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen oder Fonds
– Erträge aus offenen Immobilienfonds
– Gewinne aus dem Handel mit derivativen Instrumenten
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