WEEE-Registrierung in Deutschland (Erlangung der WEEE-Nummer)

Jedes Unternehmen, das Produkte mit elektronischen oder elektrischen Bestandteilen in Deutschland verkaufen möchte, muss eine Registrierung erwerben, die von der zuständigen Behörde, der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register), erteilt wird.

Besonders für ausländische Unternehmen, die Elektronik in Deutschland vertreiben möchten, ist die WEEE-Registrierung (Waste Electrical and Electronic Equipment) von entscheidender Bedeutung. Dank der Registrierung erhält das ausländische die sog. WEEE-Nummer, die notwendig ist um bei Marketplaces (wie Amazon oder Ebay) Elektrogeräte zu verkaufen. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt in Deutschland die WEEE-Richtlinie um und verlangt von Unternehmen, die Elektrogeräte auf dem deutschen Markt vertreiben, eine Registrierung bei der Stiftung EAR. Diese Registrierung ist essentiell, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, insbesondere in Bezug auf Entsorgung und Umweltschutzstandards.

1. Die Rolle eines Elektro-Bevollmächtigten

Ein wichtiger Schritt für ausländische Unternehmen ist die Benennung eines Elektro-Bevollmächtigten in Deutschland. Dieser Bevollmächtigte übernimmt die Verantwortung und Pflichten des Herstellers oder Vertreibers gemäß dem ElektroG und ist somit unerlässlich für die WEEE-Registrierung. Ohne einen solchen Bevollmächtigten können ausländische Unternehmen keine Registrierung vornehmen und somit auch nicht in Deutschland Elektronik verkaufen. Der Bevollmächtigte übernimmt Verantwortung gegenüber der Stiftung ear.

Unsere Rechtskanzlei kann gerne für Sie die Rolle des Elektro-Bevollmächtigten übernehmen und Sie erfolgreich und kompetent in Deutschland vertreten. Wir helfen Ihnen die Pflichten aus dem Bereich der WEEE-Richtlinie reibungslos zu erfüllen.

2. Wann brauchen Sie eine Garantie?

Sie benötigen auch zusätzlich eine sog. insolvenzsichere Garantie, sobald sie Produkte und Elektrogeräte in Deutschland verkaufen möchten, die unter das ElektroG fallen. Die Garantie besorgt für Sie Ihr Elektro-Bevollmächtigte, der für Sie von einem zugelassenen Drittanbieter erstellen lässt. Der Garantienachweis stellt sicher, dass auch im Falle einer Insolvenz die Entsorgung der in Verkehr gebrachten Geräte gewährleistet wird. Dabei handelt es sich nicht nur um typische Elektrogeräte, sondern auch andere Produkte, die lediglich elektronische oder elektrische Bestandteile haben. Das Endgerät fällt unter die Garantie, also ein Produkt mit eigenständiger Funktion, das durch den Endbverbraucher verwendet werden kann. Der Preis der Garantie ist von der Menge (dem Gewicht) der verkauften elektronischen Waren im Jahr ab. Zum Beispiel der Jahrespreis für die Erstellung der Garantie für 10 Tonnen verkauften Elektrogeräten im Jahr beträgt ungefähr 400 EUR.

3. Ihre Schritte zur WEEE-Registrierung als Unternehmen

Das Registrierungsverfahren beim Elektro-Altgeräte Register (EAR) folgt einem klaren Ablauf:

a) Registrierungsvorbereitung:

Bevor Unternehmen mit dem eigentlichen Registrierungsprozess beginnen, sollten sie sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Informationen zur Hand haben. Dazu gehören Angaben zum Unternehmen, zu den Produkten und zum geplanten Vertrieb in Deutschland.

b) Benennung eines Elektro-Bevollmächtigten

Ausländische Unternehmen sollten einen qualifizierten Bevollmächtigten in Deutschland benennen, der ihre Interessen vertritt und mit den regulatorischen Anforderungen vertraut ist.

c) Registrierung beim EAR-Portal:

Der nächste Schritt ist die Anmeldung im EAR-Portal. Nach der Benennung eines Elektro-Bevollmächtigten können sich Unternehmen online beim Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren lassen. Nach Erstellen eines Benutzeraccounts beginnt der eigentliche Registrierungsprozess. Während dieses Prozesses muss ein Registrierungsformular ausgefüllt werden. Hier müssen alle relevanten Informationen über Ihre Produkte und Vertriebsaktivitäten aufgezählt werden.

In diesem Zusammenhang muss angegeben werden, um welche Gerätearten es sich handelt, wie hoch das Stückgewicht eines Gerätes ist und welche Stückzahl Sie planen zu verkaufen.

Zu Ihrer Einordnung können folgende Informationen auf der Website der Stiftung EAR hilfreich sein:

d) Prüfung und Genehmigung

Nachdem das Registrierungsformular eingereicht wurde, wird es vom EAR auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Bei Bedarf können weitere Informationen angefordert werden. Sobald alle erforderlichen Angaben vorliegen, wird die Registrierung genehmigt und das Unternehmen erhält eine Registrierungsnummer. Aufgrund gesetzlicher Änderungen dauert die Registrierung bei der EAR derzeit etwa 10 Wochen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und unverzüglich beim EAR-Portal eingehen. Jeder Mangel in den Unterlagen verlängert den gesamten Prozess erheblich. Es ist daher sehr wichtig, dass Ihnen eine kompetente Person bei diesem Verfahren zur Seite steht.

e) WEEE-Nummer

Nach der erfolgreichen Registrierung bekommt das Unternehmen auch die sog. WEEE-Nummer, die erforderlich ist um Produkte auf Marketplaces wie Amazon oder E-Bay zu verkaufen. Das Unternehmen wird als Importeur bzw. Hersteller im EAR-Verzeichnis eingetragen.

e) Gebührenentrichtung

Für die Registrierung entstehen EAR-Gebühren in Höhe von insgesamt ung. 23,80 EUR. Die Gebühr ist für die Prüfung der Registrierung einer Marke und für die Prüfung der Garantie. Der Bevollmächtigte muss für Sie auch pro Quartal ung. 40 EUR Gebühren zahlen für die Bereitstellung des EAR-Kontos. Nach der Registrierung sind Unternehmen zusätzlich verpflichtet, entsprechende Gebühren gemäß ihren Verkaufszahlen zu entrichten. Diese Gebühren dienen der Finanzierung der Entsorgung und des Recyclings von Elektroaltgeräten.

f) Kennzeichnungspflicht

Abschließend müssen die registrierten Elektrogeräte gemäß den Vorschriften des ElektroG gekennzeichnet werden, um ihre Entsorgung zu erleichtern und den Verbrauchern wichtige Informationen zu bieten.

g) Garantie und Gewährleistung

Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die geltenden Garantie- und Gewährleistungsvorschriften einhalten. Dies beinhaltet unter anderem die Bereitstellung von ausreichenden Informationen über Garantiebedingungen für die Verbraucher und die Einhaltung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

4. Fazit

Die WEEE-Registrierung ist für (ausländische) Unternehmen, die Elektronik und Elektrogeräte in Deutschland verkaufen möchten, unerlässlich. Durch die Benennung eines Elektro-Bevollmächtigten und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen können Unternehmen nicht nur ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch zum Umweltschutz beitragen und das Vertrauen der Verbraucher gewinnen. Erfolgreich in den deutschen Markt einzutreten erfordert das richtige Know-how und die Unterstützung eines erfahrenen Partners.

Wir unterstützen Sie gern bei der Registrierung und Einbringung Ihrer Elektrogeräte in den deutschen Markt. Für weitere Informationen und Unterstützung bei der WEEE-Registrierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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