Eröffnung eines Gewerbes in Polen
Viele von uns haben den Plan, ein Einzelunternehmen zu betreiben und denken oft darüber nach, ihre Geschäftstätigkeit zu erweitern oder eine neue Gesellschaft auch in Polen zu gründen. Potenzielle Unternehmer werden jedoch davon schnell abgeschreckt, da man sämtliche Formalitäten beachten muss. die in einer Fremdsprache zu erledigen sind. Dazu kommt eine Reihe von Verfahrenspflichten und die Angst vor unbekanntem Recht sowie steuerlichen Verpflichtungen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass EU-Bürger auf dem Gebiet Polens nach den gleichen Grundsätzen wie polnische Bürger eine Geschäftstätigkeit aufnehmen und ausüben können.
Der Begriff des Gewerbes
Zunächst ist die grundlegende Frage zu stellen was ein Gewerbe überhaupt ist. Gemäß dem Wortlaut des Gesetzes über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit vom 2. Juli 2004 (pol. Ustawa o Swobodzie Działalności Gospodarczej) versteht man darunter
„eine gewinnbringende Gewerbe-, Bau-, Handels- Dienstleistungstätigkeit und Aufschluss, Erkundung und Förderung aus Lagerstätten von Rohstoffen sowie eine organisierte und kontinuierliche Berufstätigkeit“
Man schafft es innerhalb eines Tages seine eigene Firma in Polen zu gründen! Natürlich gibt es einen Teil der Geschäftstätigkeit, der nach polnischem Recht – aufgrund von Sicherheitsverfahren und vor allem aufgrund der Art des Unternehmens – die Einholung einer entsprechenden Lizenz, Konzession oder Eintragung in ein spezielles Register der regulierten Tätigkeit erfordert, um diese ausüben zu können. Dies gilt beispielsweise für die Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Alkohol, dem Schutz von Personen und Eigentum, Detektivdienstleistungen oder der Eröffnung eines Finanzinstituts stehen. In anderen Fällen – wenn Sie volljährig sind – können Sie in Polen ohne Angst Unternehmer werden.
CEIDG-1 Formular
Zunächst füllt man das Antragsformular CEIDG -1 aus, das ein Eintrag in das öffentliche Zentralregister der Geschäftstätigkeit darstellt. Mit dem Formular CEIDG-1 werden dem Gewerbereisteramt auch alle Änderungen persönlicher Daten mitgeteilt, wobei hier die kurze 7-Tage-Frist für die Mitteilung über die Datenänderung zu beachten ist.
In der Anmeldung müssen wir unter anderem unsere Art der Tätigkeit angeben, für die spezielle PKD-Nummer (Polnische Klassifikation der Tätigkeiten) zugeordnet sind. Vor Gründung des Unternehmens ist es wichtig, dass wir uns über eine konkrete Art der Einkommenbesteuerung entschieden haben, da sie im Antrag angegeben werden muss.
Buchhaltungsbüro in Polen
Gleich nach der Gründung des Gewerbes ist es ratsam sich mit einem professionellen Buchhaltungsbüro in Verbindung zu setzen, das die Erstellung der nötigen Finanzdokumentation des Unternehmens übernimmt. Das Buchhaltungsbüro wird uns bei der steuerlichen Erfassung des Unternehmens unterstützen.
Es gibt die Möglichkeit der Wahl einer Online-Buchhaltung – über die Wahl sollte das Geschäftsprofil und das bevorzugte Modell der Zusammenarbeit entscheiden. Informationen über die Buchhaltung finden Sie auch im CEIDG-Antragsformular.
Sozialversicherung – ZUS
Eine weitere Verpflichtung eines neugeborenen Unternehmers besteht darin, sich als Beitragszahler an die ZUS (Sozialversicherungsanstalt) zu melden. Zu diesem Zweck reichen wir eines von zwei Dokumenten ein, nämlich ZUS ZZA bzw. ZUS ZUA. Einem neuen Unternehmer wird vom zuständigen Finanzamt auch eine NIP-Identifikationsnummer zugewiesen.
Mehrwertsteuerbefreiung
Es gibt einige Arten von Geschäftstätigkeiten, die in die PKD aufgenommen werden und der Mehrwertsteuerbefreiung unterliegen. Darüber hinaus kann den Unternehmen, die nicht die Grenze des Jahresumsatzes von 200.000 PLN pro Jahr überschreiten, die Mehrwertsteuerbefreiung gewährt werden (Kleinunternehmerregelung). Wenn Sie sich jedoch dafür entscheiden, Mehrwertsteuerzahler zu werden, sollten Sie sich an das zuständige Finanzamt wenden und ein Formular zur Umsatzsteuer ausfüllen (VAR-R-Formular).
Bankkonto
Es lohnt sich auch, das für Sie und Ihr Unternehmen günstigste Bankkonto zu eröffnen. Nehmen Sie Ihren Personalausweis und ein Dokument, das Ihren Eintrag in das Handelsregister bestätigt, mit zur Bank.